Wer in der Bundesrepublik eine Waffe besitzen möchte, benötigt einen Waffenschein. Dass diesen aber nicht jeder bekommt, stellte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) im folgenden Fall klar.

Ein Mediziner hatte als Jäger und Sportschütze bereits mehrere Waffenbesitzkarten. Dann beantragte er einen Ausweis und gab dabei unter anderem als Wohnsitzstaat "Königreich Bayern" an. Er stellte die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede und vertrat die Ansichten der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Daraufhin wurde seine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Gegen den entsprechenden Bescheid klagte der Mediziner - erfolglos.

Die vorliegenden Tatsachen rechtfertigten in den Augen der OVG-Richter hier die Annahme, dass der Mediziner die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr besaß. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollen Risiken, die ohnehin mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienten, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgingen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen eines "Reichsbürger"-Verhaltens war hier also durchaus rechtmäßig.

Hinweis: Ein nachvollziehbares Urteil, denn wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, darf auch keine Waffen besitzen.


Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19.OVG
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(aus: Ausgabe 01/2020)