Als Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei vielen verschiedenen Fragen und Problemen mit unserer Rechtsberatung und rechtlichen Vertretung zur Seite.
Durch Spezialisierung und fächerübergreifende Zusammenarbeit gewährleisten wir eine qualifizierte Betreuung unserer Mandanten/- innen. Sofern Sie nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, sprechen Sie uns gerne an. Durch unser aktives Netzwerk können wir Ihnen auch in anderen Tätigkeitsgebieten eine Empfehlung für eine Kollegin oder einen Kollegen aussprechen.
Auf den nachfolgenden Gebieten verfügen wir über langjährige Erfahrung. Dabei sind wir sowohl bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen als auch bei streitigen Auseinandersetzungen tätig.
Im Streitfall oder für Vorsorgeregelungen im Erbrecht und Familienrecht
Im Erbrecht entwerfen wir für Sie auf Sie zugeschnittene Lösungen, um Ihren letzten Willen umzusetzen und Streit nach Ihrem Tod zu vermeiden Wir vermitteln in verständlicher Sprache die Rechtslage und entscheiden mit Ihnen die Gestaltung. Dabei haben wir auch weitere Vorsorgeregelungen wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Blickpunkt.
Wenn es zum Streit kommt, vertreten wir Ihre Interessen im Erbrecht gerichtlich und außergerichtlich
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Vermächtniserfüllung von Erbengemeinschaften
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erb- und Nachfolgeplanung
- Testament und Erbvertrag
- Betreuung von Erbfällen
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Geschiedenentestament
- Testament für die Patchwork-Familie
- Behindertentestament
Im Sinne des Erblassers, zum Schutz der Erben, sind wir als Testamentsvollstrecker tätig und vertreten Ihre Interessen als Testamentsvollstrecker
Wir sind auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen, den Willen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. In geeigneten Fällen stehen wir für die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Der Testamentsvollstrecker sorgt für:
- die Durchsetzung des Erblasserwillens
- Streitvermeidung
- den Schutz des Erben vor Inanspruchnahme durch Dritte
- die Verwaltung des Nachlasses im Sinne des Erblassers
- die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben und Vermächtnisnehmern
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Familienrecht
In familienrechtlichen Angelegenheiten befinden sich der Mandanten/- innen häufig in einer schwierigen Lebenssituation. In dieser Zeit sind wir mit Einfühlungsvermögen und der notwendigen Fachkompetenz für Sie da.
- Scheidungsverfahren
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Umgangsrecht
- elterliche Sorge
- Versorgungsausgleich
- Hausratsverfahren
- Wohnungszuweisungsverfahren
- Gewaltschutzverfahren
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Adoption
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht den Erfolg des Unternehmens gestalten
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer in allen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich sämtlicher Vorsorgeregelungen für den Notfall. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern, stehen wir zur Verfügung.
- Handelsvertreterrecht
- Begleitung und Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Beratung bei der Rechtsformwahl/ Unternehmensgründung
- Betreuung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- Beratung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- Betreuung von Gesellschafterversammlungen
- Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
- Gesellschafterwechsel/ Unternehmenskauf
Unternehmensnachfolge ordnen und rechtssicher umsetzen
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge beraten wir zur lebzeitigen Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation. Wir beraten Sie zu der Errichtung von Unternehmenstestamenten, die mit den jeweils geltenden Gesellschaftsverträgen abgestimmt sind. Für den Ernstfall helfen wir durch Vorsorgevollmachten die Handlungsfähigkeit des Unternehmers zu bewahren.
- Übergabe an Nachfolger
- Versorgung von Familienmitgliedern, die nicht in das Unternehmen eintreten
- Fortbestand des Betriebs
- Versorgung des Unternehmers
- Erstellung von Unternehmertestamenten
- Vorsorgevollmachten für Unternehmer
Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Als verlässlicher und kompetenter Partner sorgen wir für eine erfolgreiche gütliche und im Falle dessen für eine gerichtliche Lösung. Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen zur Vorbereitung, Vorbeugung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rufen Sie jetzt an. 0711 56 11 71
Mit Immobilienrecht Schaden vermeiden oder sein Recht einfordern
Häufig ist der Kauf einer Immobilie für Mandanten die größte Ausgabe des Lebens. Die Notare, die für die Beurkundung von Immobilienverträgen zuständig sind, müssen neutral allen gegenüber sein. Wir begleiten Ihren Immobilienvertrag als Ihr einseitiger Interessenvertreter und finden für Sie optimale Lösungen. Wir haben langjährige Erfahrung bei der Prüfung und Gestaltung von Immobilienverträgen.
Zudem beraten wir unsere Mandanten im Wohnungseigentumsrecht.
- Prüfung von Kaufverträgen
- Prüfung von Schenkungsverträgen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Begleitung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern
- Grundbuchrecht, Grundschuld, Grunddienstbarkeiten
- Wohnrecht, Nießbrauch
Vertretung und Beratung zum allgemeinen Zivilrecht
Bei Schnittpunkten zu unseren Tätigkeitsgebieten sind wir auch im allgemeinen Zivilrecht für Sie da. Eine effiziente und nachdrückliche Prozessführung für Sie ist für uns selbstverständlich.
- Kaufrecht
- Prozessführung
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln
- Durchführung von Berufungsverfahren