Mit einer anwaltlichen Mediation erfolgreich Konflikte lösen
- Vertrauliche freiwillige und konstruktive Konfliktaufbereitung
- Bewältigung von Konflikten durch Betreuung durch eine unabhängige und qualifizierte Mediatorin
Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Mediatorin/der Mediator vertritt nicht die Interessen einer der am Konflikt beteiligten Personen. Sie/Er hat eine neutrale Position. Die Mediatorin/der Mediator führt die Beteiligten durch ein strukturiertes Verfahren. Die Beteiligten erarbeiten so eine für sie „maßgeschneiderte“ Lösung. Maßstab für die Konfliktbeilegung sind die Gesichtspunkte, die die Beteiligten selbst in die Mediation einbringen. Die so erarbeitete Konfliktlösung ist häufig tragfähiger als eine Entscheidung durch ein Gericht, weil auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten konkret eingegangen werden kann.
Die Mediation ist nicht nur im familiären Bereich ein gutes Mittel zur Streitschlichtung, wie beispielsweise bei der Trennung eines Ehepaares, oder bei Nachlassauseinandersetzungen. Eine Mediation kann auch bei widerstreitenden Interessen im Vorfeld einer zu treffenden Entscheidung eingesetzt werden, so z.B. wenn eine umfassende Nachfolgeplanung erarbeitet werden soll oder zu Beginn einer Ehe ein Ehevertrag gestaltet werden soll. Die Mediation wird auch in weiten Teilen des Wirtschaftslebens angewandt, zum Beispiel bei Konflikten im Betrieb, am Arbeitsplatz, bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder zwischen wirtschaftlichen Unternehmen und ihrem Umfeld.
Bei allen Konflikten, bei denen die Konfliktparteien nach der Konfliktlösung weiter miteinander umgehen wollen oder müssen, sei es in der Familie oder z.B. am Arbeitsplatz, ist die Mediation ein besonders geeignetes Mittel zur Streitbeilegung. Eine Mediatorin/ein Mediator der zugleich einen rechtlichen Hintergrund hat, bietet den Vorteil, dass die rechtlichen Belange nicht zu kurz kommen. Bei hohen Verfahrenswerten bietet die Mediaton den weiteren Vorteil, dass Kosten gespart werden können, Gerichtskosten entfallen. Mediatorentätigkeit wird in der Regel aufgrund einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis abgerechnet.
Darüber hinaus kann eine Mediation häufig rascher zu einem Ergebnis führen als ein gerichtliches Verfahren, weil keine Rücksicht auf die Terminierung durch das Gericht genommen werden muss.
Ansprechpartner bei Anwaltskanzlei Breitschwerdt und Schaupp Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für eine Mediation ist:
Rechtsanwältin A. Breitschwerdt
Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht