Ab wann ein Flug als verspätet gilt und entsprechende Entschädigungsleistungen gezahlt werden müssen, ist häufiger Streitpunkt in Sachen Fluggastrechte. Welche Folgen sich ergeben, wenn ein Flug jedoch vorverlegt wird, war im Folgenden vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klären.

Ein Landgericht (LG) in Österreich und das LG Düsseldorf waren mit mehreren Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Airlines beschäftigt. Beide Gerichte legten dem EuGH Fragen zur Klarstellung von Voraussetzungen über den Ausgleichsanspruch von Fluggästen bei Annullierung oder großen Verspätungen von Flügen vor. Es ging dabei - je nach Entfernung - um Beträge von 250 EUR, 400 EUR oder 600 EUR. Interessant hierbei war die Frage, ob ein Flug als annulliert anzusehen ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.

Der EuGH entschied, dass ein Flug durchaus als "annulliert" anzusehen ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. In einem solchen Fall ist die Vorverlegung als erheblich anzusehen, denn sie kann für die Fluggäste in gleicher Weise zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen wie eine Verspätung. Eine solche Vorverlegung nimmt den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen und ihre Reise oder ihren Aufenthalt nach Maßgabe ihrer Erwartungen zu gestalten.

Hinweis: Nach dieser Entscheidung ist es klar, dass auch eine Vorverlegung eines Abflugtermins zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Wichtig für Betroffene ist zu wissen, dass ein solche Entschädigungszahlung geltend gemacht werden muss - freiwillig zahlt die Airline nicht.


Quelle: EuGH, Urt. v. 21.12.2021 - C-146/20
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 03/2022)