Das Bundesjustizministerium hat am 18.11.2020 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“vorgelegt.

Das Projekt enthält ein neues Recht für die Personengesellschaften.Neuregelungen erfahren insbesondere die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft.

Für BGB-Gesellschaften ist künftig insbesondere ein Gesellschaftsregister vorgesehen. Auch Grundbuchregelungen sollen angepasst werden,weil viele BGB-Gesellschaften zum Erwerb von Immobilien gegründet werden.Schon heute empfiehlt sich dringend, schon bestehende Gesellschaftsverträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch bei der Neugründung von Gesellschaften sollte die Reform im Auge behalten werden.