Wenn Landwirte bewusst auf Pflanzenschutzmittel verzichten, um ihre Produkte mit dem Ökosiegel zu verkaufen, ist es umso ärgerlicher, wenn vom Nachbarn trotzdem etwas herüberweht, das die schönen Pläne zunichte macht. Einen solchen - oftmals schwer zu beweisenden - Fall hatte hier das Oberlandesgericht Hamm (OLG) zu bewerten.

In Lichtenau bei Paderborn im Osten Nordrhein-Westfalens hatten zwei Bauern im Oktober 2013 das Pflanzenschutzmittel Malibu mit dem Wirkstoff Pendimethalin auf ihre Felder gebracht. Ein Gutachter stellte dann jedoch fest, dass das Pflanzenschutzmittel durch eine Abdrift auf Felder eines benachbarten Ökolandwirts gelangt ist. Und bei diesem war der zulässige Höchstwert für den Ökolandbau nun überschritten - die angebauten Pflanzen waren für den Ökolandwirt nicht mehr zu verkaufen. Dass dieser dafür eine Entschädigung erhalten wollte, ist verständlich.

So sah das auch das OLG und verurteilte die beiden Landwirte zu Entschädigungszahlungen. Sie hatten nämlich für das Aufbringen des Pflanzenschutzmittels falsche Düsen gewählt, die eine schädliche Abdrift nicht verhinderten. Daher waren sie dem Ökolandwirt gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens - und insbesondere zum Ausgleich des ausgefallenen Entgelts bei einem Verkauf der Pflanzen - verpflichtet.

Hinweis: Wie so häufig in vergleichbaren Fällen, ist der Nachweis, woher das Pflanzenschutzmittel kommt, nicht einfach zu führen. Der Fall zeigt jedoch, dass es durchaus möglich ist.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 18.11.2021 - 24 U 74/16
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2022)