Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann sich wahrlich glücklich schätzen. Denn dieser gilt als eines der weltweit am meisten akzeptierten Reisedokumente. Staatsbürger anderer Länder haben es erheblich schwerer, sich unbehelligt von Reisebeschränkungen durch die Welt zu bewegen. So wie der Israeli in diesem Fall, dem wegen seiner Herkunft eine Flugreise verwehrt wurde. Ob das Oberlandesgericht München (OLG) ihm weiterhelfen konnte, lesen Sie hier.

Der in Deutschland lebende israelische Staatsbürger hatte einen Hin- und Rückflug von München nach Sri Lanka gebucht - jeweils mit einem Transitaufenthalt in Kuwait-Stadt. Das Online-Reiseportal, bei dem der Mann gebucht hatte, bestätigte ihm zwar zunächst die Reise, stornierte sie jedoch am nächsten Tag. Daraufhin wollte der Mann eine Entschädigungszahlung wegen der Nichtbeförderung bekommen. Die Klage war jedoch vergeblich.

Das OLG musste dem Reiseportal zugestehen, den Flug eines israelischen Staatsbürgers gegen dessen Willen zu stornieren. Denn hier scheitert das hiesige Recht an dem Kuwaits, das dem Mann den dortigen Aufenthalt wegen des Zwischenstopps aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verwehrt.

Hinweis: Reisen ins Ausland sind für viele eine Selbstverständlichkeit. Das ist auch gut so. Trotzdem sollten Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und leider auch nationale Restriktionen beachtet werden.


Quelle: OLG München, Urt. v. 24.06.2020 - 20 U 6415/19
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2020)